Kickers Oxxenbach - Frankfurter Fußball-Verein

Nordkreis Liga-Klasse 1912/1913 - 6. Spiel

1:2 (1:2)

Das Spiel wird nach 16 Minuten der 2. Halbzeit aufgrund von Ausschreitungen der Offenbacher Zuschauer abgebrochen.

 

Termin: 17.11.1912
Zuschauer:
Schiedsrichter: Dr. Ehret (Freiburg)
Tore: 0:1 Karl Pickel (10.), 1:1 Keller, 1:2 Fritz Weicz

>> Spielbericht <<

Kickers Oxxenbach Frankfurter Fußball-Verein

  • Baader
  • Keller

 


 

Frankfurter Fußballverein—Offenbacher FC Kickers 2:1
(abgebrochen 16 Minuten nach Halbzeit)

Offenbach. Vor einer bedeutenden Zuschauermenge trafen sich die beiden Vereine in Offenbach unter Leitung von Dr. Ehret (Freiburg) zum Ligaspiel.

Beide Mannschaften litten anfänglich unter einer begreiflichen Aufregung. Offenbach fand sich zuerst und griff stürmisch an, fand jedoch an der Frankfurter Verteidigung ein unüberwindbares Hindernis. Die Frankfurter Stürmerreihe ging in der Folge mehr aus sich heraus und erzielte nach schöner Kombination der linken Seite durch Pickel in der 10. Minute das erste Tor. Lautlose Stille des Offenbacher Publikums. Offenbach glich nach einem Eckball, der schön getreten wurde, durch Kopfball von Keller aus. Wieder war Frankfurt im Angriff. Weiss überspielte die Verteidigung und erzielte für den FFV das zweite Tor, für Baader unhaltbar. Halbzeit 2:1 für Frankfurt.

In der zweiten Spielhälfte überboten sich Spieler und Publikum von Offenbach mit fortgesetztem Kritisieren der Entscheidungen des Schiedsrichters. Dr. Ehret behielt seine Ruhe, ermahnte fortgesetzt die Spieler Offenbachs, allerdings mit wenig Erfolg. Als bei einem Strafstoß gegen Frankfurt Gmelin den Ball von der Torlinie zur Ecke ablenkte, suchte der Linienrichter die folgerichtige Entscheidung des Schiedsrichters durch Reklamation umzustossen. Er lief ins Spielfeld hinein, und ihm nach ein großer Teil des Publikums. Eine Weiterführung des Treffens war unter diesen Umständen — zumal der eine Linienrichter den Ball nicht zum Weiterspielen herausgab — unmöglich. Dr. Ehret brach das Spiel 16 Minuten nach Halbzeit ab. (aus 'Fußball und olympischer Sport', Ausgabe 55/1912 vom 20.11.1912)

 


 

F. F.-V. Offenbacher Kickers 2:1 abgebrochen (2:1).

Unter der Leitung des Herrn Dr. Ehret-Freiburg trafen sich obige Vereine in Offenbach. Das seit Donnerstag mit Windeseile in Frankfurt u. Umgegend verbreitete Gerücht: „Der Fussballverein ist auf vier Monate disqualifiziert!" und noch mehr verhalf dem Spiele zu einem Massenbesuch.

Unsere Mannschaft spielte:

Gmelin
Pfeiffer      Claus
Becker      Jockel      Henkel
Leising      Köllisch II      Weiss      Pickel      Burckhardt.

Es war ein Spiel mit selten raschem Wechsel der Bilder. Offenbachs Anstoss gelingt und die Kickers gehen mit sehr raschem Tempo zum Angriff über, uns in der eigenen Hälfte festhaltend. Vier Eckbälle kurz hintereinander für Offenbach sind der Erfolg des Drängens, doch keiner wird verwandelt. Offenbachs Mannschaft pflegte, wie auch früher, ein schönes Stürmerflügelspiel, und der Ball wurde oft auf diese Weise, namentlich von der rechten Seite, gut vorgebracht. Unsere Flügelläufer hatten dadurch einen schweren Stand und erst, als unsere Verteidiger stärker aufrückten und mitdeckten, kamen auch wir zum Angriff.

Die linke Seite wurde hierbei ungleich mehr beschäftigt wie die rechte, da aber mit dem Flankangeben wieder einmal zu lange gewartet wird, werden viele Angriffe abgewiesen. Doch plötzlich kommt Pickel unerwartet durch. Obgleich in nicht gerade günstiger Stellung, wagt er einen Schuss, der gut gezielt die linke Torecke findet. Grosses Schweigen bei den Gegnern, es kam zu unerwartet.

Bald darauf ist das angreifende Offenbach abseits und der Schiedsrichter giebt auch ein gegen uns reklamiertes „Hände" nicht. Das Publikum johlt, und die Jugend stellt zum zehnten Male fest, dass der gute Unparteiische „natürlich" von Freiburg ist. Die Mannschaft Offenbachs spielt jetzt körperlicher und es wurde bis Halbzeit beiderseits ganz gut massiert. Bei einem Eckstoss glichen Kickers durch Kopfball aus. Kurz vor Halbzeit setzte Weiss nach vorher misslungenem Angriff energisch durch die Verteidiger, behauptete, obwohl hart bedrängt, den Besitz des Balles und brachte uns wieder in Führung. Eine schöne Leistung.

Hatte Offenbach vor Halbzeit anfangs stark gedrängt und war dann das Spiel offen gewesen, so schien sich die zweite Hälfte besser für uns anzulassen. Die gegnerischen Angriffe sind weniger gefährlich, man sieht das Nachlassen vor dem Kickers-Endspurt. Doch bevor dieser einsetzen kann, kommt schon das Ende.

Bei einem Angriff auf unser Tor verschuldet einer unserer Läufer absichtlich einen aber doch ganz unnötigen Strafstoss. Derselbe wird gut getreten und von Gmelin mit Mühe gehalten. Bedrängt, bringt er den Ball durch Drehung neben den Torpfosten über die Linie und befördert ihn dann ins Feld. Also Eckball. Der Torrichter aber reklamiert in aufdringlicher Weise Tor, gibt aber auf Befragen durch den Schiedsrichter an, dass der Ball auf der Linie gelegen habe. Der Schiedsrichter gibt kein Tor, das Publikum, das die Regeln ja immer am besten kennt, macht einen Höllenlärm und kurz gebunden pfeift Dr. Ehret das Spiel ab, das den Umständen nach wohl für uns gewonnen sein dürfte. Ich sage gewonnen trotz der bevorstehenden Disqualifikation durch eine untergeordnete Behörde, denn was sind vier Monate für solche Verbrecher, wie wir es sind. Da gehören 4 Jahre her.     Menningen. (aus der Vereinszeitung des Frankfurter Fußball-Vereins vom 01.12.1912)

 


 

Verband Süddeutscher Fußballvereine E.V.

Unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von Bayern

20. November 1912
Amtliche Mitteilungen
Fußball Nr. 55

Südmaingau

Gausitzung vom 14. November 1912 im Hotel Großer Kurfürst, Frankfurt a. M. Anwesend die Herren Lotz, Müller, Diether, Dietz, Hinkel, Hell. Als Gast anwesend Herr Amtsgerichtsrat Dr. Popper.

1. Anzeige gegen den Spieler Friedrich Weisz vom FFV. Urteil: Der Spieler Friedrich Weisz wird laut § 7 des Strafkodexes mit 4 Monaten Disqualifikation bestraft. Der Frankfurter F-Verein wird mit 30 Mark Geldstrafe belegt, laut § 6. Der Frankfurter Fußball-V. wird laut § 17 mit 4 Monaten disqualifiziert. Die Disqualifikation des FFV inkl. des Spielers Friedrich Weisz, als Vereinsdisqualifikation geltend, beginnt am 15. November 1912 und endet am 15. März 1913. Die persönliche Disqualifikation des Spielers Friedrich Weisz beginnt 16. März 1913 bis 31. Mai, geht weiter 1. September 1913 und endet am 15. Oktober 1913.

2. Anzeige gegen den Spieler Friedrich Weisz vom Franf. FV. Beschluß: Die Sache wird zwecks weiterer Aufklärung vertagt.

3. Anzeige des SC Bürgel gegen FFV wird niedergeschlagen.

4. Anzeige gegen FFV. Die Sache wird zur weiteren Beweisaufnahme vertagt.

[...]

Die Disqualifikationen, sowie Geldstrafen treten mit dem Tage der Veröffentlichungen in Kraft. Geldstrafen sind innerhalb 4 Wochen bei Vermeidung der Disqualifikation an Herrn Willy Lotz, Gauvorsitzender, einzusenden.

Willi Hell, stellv. Gauvorsitzender.


 

Verband Süddeutscher Fußballvereine E.V.

Unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von Bayern

11. Dezember 1912
Amtliche Mitteilungen
Fußball Nr. 61

Nordkreis

Auszug aus dem Protokoll der Kreissitzung vom 7. XII. 12 in Frankfurt a. M., Hotel z. gr. Kurfürst. Anwesend: Thomer, Lotz, Preis; Ersatz: Lavis und Hell. Der stellvertretende Kreisvorsitzende Herr Thomer begrüßt die Herren und eröffnet um 8.15 Uhr die Sitzung.

[...]

13. Protest FC Kickers Offenbach gegen das Ligaspiel mit FV Frankfurt am 17. XI. 12. Dem Protest wird stattgegeben - Die Gebühr wird zurückbezahlt. Das Spiel ist zu wiederholen. Begründung: Die Anführung des Schiedsrichters, weshalb er das Spiel abgebrochen hatte, kann für die Behörde nicht genügen, umsomehr als der Schiedsrichter bereit war, darnach das Spiel wieder fortzusetzen. Betr. der Anzeige gegen Spieler von Offenbach wegen Beleidigung hätte der Schiedsrichter die Spieler feststellen müssen. Der Linienrichter J. Göhring (Kickers Offenbach) wird wegen unsportlichen Betragens mit Mk. 5.— bestraft.


 

Verband Süddeutscher Fußballvereine E.V.

Unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von Bayern

15. Januar 1913
Amtliche Mitteilungen
Fußball Nr. 4

Spiel-Ausschuß

1. Berufung des Frankfurter Fußball-Vereins und des Spielers Friedrich Weisz gegen das Urteil der Kreisbehörde bezw. der Südmaingaubehörde in der Sache Aufnahme des Spielers Weisz. Urteil: die Berufung wird teils abgelehnt, teils wird ihr stattgegeben, die Gebühr wird zur Hälfte zurückbezahlt, zur Hälfte verfallt sie der Verbandskasse. Der Spieler Weisz wird mit vier Monaten Disqualifikation (beginnend am Tage der Veröffentlichung) bestraft (§7); der FFV wird mit 30 Mk. Geldstrafe belegt (§6).

Begründung: Es wird als feststehend angesehen, daß der Spieler Weisz seinen Austritt aus dem FV Amicitia 1902 erklärt hat; als Beweis hierfür gilt in erster Linie die Mitgliederliste vom 27. Juni 1912. die den Namen des Weisz nicht enthält. Weisz wurde also von der Disqualifikation des FV Amicitia 1902 nicht mitgetroffen. Dagegen durfte Weisz ohne Vorlegung des Ausweises vom FFV nicht aufgenommen werden. Die Annahme, der Ausweis sei nicht erforderlich gewesen, weil Weisz zuletzt Mitglied eines auswärtigen Vereins gewesen sei, muß, da sie sich auf nichts stützen kann, als durchaus irrig bezeichnet werden. Dem FFV wird das erste mit Weisz gespielte Verbandsspiel als verloren angerechnet, die übrigen nicht. Hierzu führte die Erwägung, daß der FFV, als nach dem ersten Spiel keine Beanstandung erfolgte, annehmen konnte, Weisz sei spielberechtigt. Diese Auffassung der einschlägigen Satzungsbestimmung entspricht jedenfalls der sportlichen Seite dieser Suche, sowie dem Geist und Sinn unserer Satzungen, wahrend eine andere nur dem Buchstaben der Satzungen gerecht würde.

[...]

4. Berufung des Frankfurter FV gegen das Urteil der Nordkreisbehörde in Sachen Ligaspiel gegen FC Kickers Offenbach am 17. XI. 1912. Urteil: Der Berufung wird stattgegeben: die Gebühr ist zurückzugeben. Begründung: Der Schiedsrichter erklärt auf das Bestimmteste, daß das sportswidrige Benehmen des Publikums und einiger Spieler von FC Kickers Offenbach für ihn die Ursache zum Spielabbruch gewesen sei; er habe das Spiel unter solchen Umständen unmöglich geordnet zu Ende leiten können. Es besteht kein Anlaß, an der Urteilskraft des erfahrenen Schiedsrichters zu zweifeln.


 

Verband Süddeutscher Fußballvereine E.V.

Unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von Bayern

5. März 1913
Amtliche Mitteilungen
Fußball Nr. 19

I. Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung am 22. und 23. Februar 1913 in Frankfurt a. M.

Anwesend die Vorstandsmitglieder Dr. Popper, Schindel, Casper, Keyl, Wünschel, Banzhaf und Dr. Raßbach. Entschuldigt: Albert und Kiehnle.

[...]

3. Berufung des Offenbacher FC Kickers gegen das Urteil des Spielausschusses in Sachen Spiel mit FV Frankfurt. — Durch die Erklärung des Schiedsrichters ist festgestellt, daß das Spiel endgültig abgebrochen und nicht lediglich unterbrochen worden ist. Auch die vom Schiedsrichter zur Begründung dieser Entscheidung angegebenen Tatsachen (Ausschreitungen usw.) sind als festgestellt zu erachten und sind der Nachprüfung entzogen. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Schiedsrichter sich zu einer nachträglichen Fortsetzung des Spieles bereit erklärt und ob der Vertreter des FFV ihn nach dem Grunde des Abbruches gefragt hat. Der Vorstand kann diese beiden Momente nicht als ausreichend erachten, um die bestimmte Erklärung des urteilsfähigen Schiedsrichters, daß der Abbruch gerechtfertigt war, zu widerlegen, umsoweniger als sowohl der Schiedsrichter wie auch der Vertreter des FFV für die fragl. Aeußerungen eine Motivierung gegeben haben, die nach Lage der Sache als glaubwürdig betrachtet werden muß. Danach ergeht folgendes Urteil: Die Berufung gegen das Urteil des SpA wird als unbegründet verworfen. Die Gebühr verfällt der Verbandskasse.


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