Phönix Ludwigshafen - Eintracht Frankfurt

Gauliga Südwest 1935/36 - 4. Spiel

4:2 (1:1)

Termin: 27.10.1935
Zuschauer: 1.200
Schiedsrichter: Wengrzyk (Worms)
Tore: 0:1 Theodor Trumpler (12.), 1:1 Neumüller II (30.), 1:2 August Möbs (55.), 2:2 Neubauer (58.), 3:2 Lindemann (78.), 4:2 Neumüller II

 

>> Spielbericht <<

Phönix Ludwigshafen Eintracht Frankfurt

  • Zettl
  • Klett
  • Neumüller I
  • Ullrich
  • Lindemann (Platzverweis)
  • Neumüller II
  • Hörnle

 


 

Trainer
Trainer

 

Wie schon im Vorjahr sehr hartes Spiel, das auf Antrag der Eintracht unter Verbandsaufsicht stattfindet.

Conrad wird von einem aufs Spielfeld laufenden Zuschauer verletzt; Lindemann (Phoenix) vom Platz gestellt; Phoenix verschießt Elfmeter.

Letztendlich wird das Spiel Phoenix - Eintracht gewertet, die Phoenix-Spieler Lindemann und Ullrich werden gesperrt, auch die Eintracht-Spieler Leis (3 Monate) und Koch (1 Monat) erhalten Sperren; Mantel, Conrad und Stubb müssen Geldstrafen zahlen. Der Phoenix-Platz wird für vier Wochen gesperrt.

 

 


 

Ein skandalöser Zwischenfall

Leider gab es gegen Schluß des Treffens recht unerfreuliche Zwischenfälle. Als Phönix bereits mit 3:2 Toren in Führung lag, führte eine harte Entscheidung des Schiedsrichters zu einem Elfmeterstrafstoß gegen Frankfurt. Der Frankfurter Tormann Koch hielt Lindemanns Schuß und Leis und Mantel suchten ihren Torhüter gegen den nachsetzenden Lindemann zu decken, und es mag sein, daß Leis hierbei etwas zu derb war. Jedenfalls schlug Lindemann den Eintrachtspieler Mantel, so daß der Schiedsrichter Lindemann vom Platz weisen mußte. Ehe dieser aber ging, trat er den völlig unbeteiligten Tiefel von rückwärts und zur gleichen Zeit wurde der Frankfurter Verteidiger Konrad von einem in das Spielfeld eingedrungenem Zuschauer derart geschlagen, daß er vom Platz getragen werden mußte. Mantel und Stubb hatten das Spielfeld bereits verlassen, so daß die Frankfurter den Kampf mit acht Spielern zu Ende führen mußten. Daß Phönix in dieser Zeit noch zu einem weiteren Treffer kam, war nicht weiter verwunderlich. (aus der 'Frankfurter Zeitung' vom 28.10.1935)

 

 


 

 

Phönix Ludwigshafen erhält Platzsperre. Vorläufige Maßnahmen des Gaufachamtes (Südwest).

Die skandalösen Vorgänge anläßlich des Fußball-Meisterschaftsspiels zwischen Phönix Ludwigshafen und Eintracht Frankfurt auf dem Spielfelde des Ludwigshafener Vereins haben jetzt eine vorläufige Sühne gefunden. [...]

1. Platzsperre bis auf weiteres.
2. Neben dem vom Platz gestellten Sünder Lindemann wird auch Phönix-Spieler Ulrich wegen Tätlichkeit gegen Eintracht-Verteidiger Konrad ab sofort gesperrt.
3. SR Wengrzyk-Worms bis auf weiteres gesperrt.
4. Spielwertung bis zum endgültigen Urteil ausgesetzt. Urteil wird vom Bezirksführer Saar, Dr. Dillmann-Saarbrücken, gefällt.

Zu Punkt 3 schreibt die Frankfurter Zeitung:

Wahrscheinlich wurde diese Anordnung getroffen, weil Wengrzyk den Kampf nicht abgebrochen hat. Daher wird auch der Punkt der Anordnung "Die Wertung des Spiels als Meisterschaftsspiel unterbleibt" eher verständlich [...]

Dem Urteilsspruch der Gaubehörde sieht man daher mit besonderem Interesse entgegen. Im übrigen dürfte interessieren, daß das Gaufachamt Fußball (Südwest) zu den Spielen am letzten Sonntag neutrale Beobachter entsandt hatte, die ihre Eindrücke schriftlich niederlegten. [...] (aus der 'Frankfurter Zeitung' vom 01.11.1935)

 

 


 

Südwest (Gau 13)

Bannstrahl gegen Ludwigshafen

Im Gau war wegen des Repräsentativspiels Ruhe. Man hat also Gelegenheit, sich mit dem Fall Ludwigshafen zu beschäftigen, der eine höchst sensationelle Wendung genommen hat. Sensationell deshalb, weil ganz ungewöhnlich: das Spiel Ludwigshafen—Eintracht, das bekanntlich 4:2 für Phönix ausging, ist nämlich für ungültig erklärt worden. Es wird auf neutralem Platze wiederholt werden.

Ich kann mich nicht erinnern, daß ein zu Ende gespieltes Meisterschaftsspiel von der Behörde so behandelt wird, wie wenn es abgebrochen worden wäre, weil der Schiedsrichter es eben hätte abbrechen müssen, dies aber nicht zu tun wagte. Dabei ist diese (also bahnbrechende) Entscheidung die einzig logische, gerechte und richtige. Gaufußballführer Dr. Raßbach ist zu seinem tatkräftigen Einschreiten nur zu beglückwünschen.

Es ist fernerhin Platzsperre gegen Ludwigshafen verhängt worden, die Spieler Lindemann und Ulrich sind gesperrt und Schiedsrichter Wengrzyk ist suspendiert worden.

Alle Maßnahmen sind vorläufige, weil der Gaufußballführer, was ebenfalls nur gerecht ist, die Sache noch weiter untersuchen und Phönix zur Verteidigung Gelegenheit geben will. Das tatkräftige Eingreifen der Behörde wird jedoch ihre Wirkung nicht verfehlen.

Die Behörde wird den Ludwigshafenern klar machen, daß ihr Verhalten weder mit den sportlichen Gesetzen noch mit den Anschauungen zu vereinbaren ist, die heute über das Verhalten von Volksgenossen zu Volksgenossen Geltung erlangt haben. Wer Sport treibt, der hat auf die Gesundheit seines Gegners die äußerste Rücksicht zu nehmen, und wer sich Wettspiele ansieht, der hat sich nicht in diese einzumischen. Sonst müssen eben die Spielfelder — wie in Südamerika und Italien — mit einem Drahtgitter umgeben werden. Wir wollen aber hoffen, daß man in Deutschland zu diesem Mittel, das für disziplinlose Menschenmengen bestimmt ist, nicht zu greifen braucht...

Ludwigshafen hat im letzten Jahre oft die Grenze zwischen erlaubter Härte und verbotenen Roheiten nicht ganz eingehalten. Es kam deshalb zu einer gewissen Spannung besonders mit der Eintracht. Diese ahnte auch, was ihr blühen könnte und erbat behördliche Aufsicht. Daß es trotzdem der Ludwigshafener Vereinsleitung, die gewarnt war, nicht gelungen ist, ihre Spieler und die Zuschauer im Zaum zu halten, ist besonders erschwerend und rechtfertigt die getroffenen Maßnahmen, die für den Verein recht bedauerliche Folgen haben können.      Dr. C.E.L. (aus dem 'Fußball' vom 05.11.1935)

 

 


 

 

Phönix Ludwigshafen gesperrt

Nach einem Urteil des Bundesgerichtes des DFB. ist die erste Mannschaft von Phönix Ludwigshafen wegen Verstoßes gegen die Amateurbedingungen vom 11. November 1935 bis einschließlich 10. Dezember für alle Spiele gesperrt. Die terminmäßig in diese Sperrzeit fallenden Meisterschaftsspiele gelten für die jeweiligen Gegner als gewonnen [...] Das Urteil betriff einen Verstoß gegen die Amateureigenschaft, den der Gaurechtswart im August des Jahres mit 200 RM. Geldstrafe und Disqualifikation des Spielers Lindemann geahndet hatte. Das Bundesgericht hat gegen diese Bestrafung Berufung eingelegt und nun dieses verschärfte Urteil der Sperrung der gesamten ersten Mannschaft für einen Monat verhängt.

Wegen der Vorkommnisse in Ludwigshafen bei dem Spiel Phönix gegen Eintracht Frankfurt steht das definitive Urteil noch aus. (aus der 'Frankfurter Zeitung' vom 15.11.1935)

 

 


 

 

Schwere Strafen für Eintracht und Phönix Ludwigshafen

Nach einer Ludwigshafener Zeitungsmeldung wurde vom Gaufachamt Fußball (Südwest) in der Angelegenheit Phönix Ludwigshafen - Sportgemeinde Eintracht Frankfurt folgendes Urteil gefällt: Leis-Eintracht Frankfurt wird drei Monate gesperrt, Lindemann-Phönix Ludwigshafen wird sechs Monate gesperrt, Ulrich-Phönix Ludwigshafen wird sechs Monate gesperrt, Stubb-Eintracht, erhält eine Geldstrafe und Rüge, Mantel-Eintracht erhält eine Rüge, Konrad-Eintracht erhält eine Rüge (alle drei wegen unsportlichen Verhaltens). Außerdem wird der Platz von Phönix Ludwigshafen für die nächsten vier Heimspiele nach dem DFB.-Urteil gesperrt. Das Spiel wird Phönix Ludwigshafen mit 4:2 Toren als gewonnen angerechnet. Dem Schiedsrichter Wengrzyk wird seine Tätigkeit als Gauligaschiedsrichter auf die Dauer von zwei Monaten untersagt. (aus der 'Frankfurter Zeitung' vom 17.11.1935)

 

 


 

 

Ein Urteil und seine Folgen

Südwest hat Gesprächsstoff. Den hat jeder Gau bei Punktespielen? Gut. Aber in Südwest spricht man über ein Urteil, das auf den Gang der Meisterschaftsdinge großen Einfluß haben kann. Man weiß, daß der Phönix auf vier Wochen gesperrt wurde und daß den in dieser Zeit gegen ihn bestimmten Gegnern die Spiele samt den Punkten geschenkt werden. Den Vorteil haben Union und Borussia. Das war das Urteil im Amateurfall. Jetzt wurden die Vorgänge beim Spiel Phönix — Eintracht abgeurteilt. Für vier Heimspiele ist der Phönixplatz gesperrt. Das bedeutet, daß Phönix heuer überhaupt nicht mehr zuhause spielt und da ja nur noch drei Heimspiele übrigbleiben, muß sogar noch überlegt werden, wie das mit dem vierten Spiel werden soll. Die Kampfkraft des Phönix wird auch auswärts Punkte erringen. Ich bezweifle es keine Minute. Trotzdem ist der Meister vom Vorjahr in starke Abstieggefahr gekommen. Und sicher kommt er für die Meisterschaft ebensowenig in Frage, wie die Offenbacher Kickers, die im Beginn zuviel Punkte verloren haben. Aber es ist nicht nur Phönix bestraft und seine Spieler Lindemann und Ullrich gesperrt, sondern auch fünf Eintrachtspieler. Mantel, Konrad und Stubb kamen mit Verwarnungen oder Geldstrafen oder beidem davon, aber Leis wurde einen, Koch drei Monate gesperrt. Das strittige Spiel, das nach dem Zwischenurteil vorläufig nicht gewertet wurde, ist dem Phönix zugesprochen und Eintracht fehlen also jetzt schon insgesamt fünf auswärts verlorene Punkte. Davon abgesehen, daß weder Koch noch Leis leicht ersetzbar sind. Man kann sich denken, daß die Eintracht mit dem Urteil weniger zufrieden ist, als der Phönix und tatsächlich hat der Frankfurter Verein auch Berufung eingelegt. Er war diesmal mit besonders großen Hoffnungen in die Verbandsspiele gegangen und nun, -da seine neuen Leute Schmidt und Groß endlich freigeworden sind, verliert er zwei andere, tüchtige Spieler. Die Lage hat sich mit diesem Urteil jedenfalls für FC. Pirmasens, Wormatia Worms und Neunkirchen abermals verbessert und tatsächlich meinen genug Leute, zwischen diesen Vereinen liege die Entscheidung der Meisterschaft. Das scheint mir indessen zu früh geurteilt, zumal ja auch der Fußballsportverein noch Ansprüche erhebt und die seitherigen Kämpfe eine erstaunliche Gleichwertigkeit der meisten Vereine aufwiesen. In stärkste Abstiegsgefahr kommen Saarbrücken, Rüsselsheim und Phönix. Auch die Offenbacher Kickers natürlich... (aus dem 'Kicker' vom 19.11.1935)

 

 


 

Südwest (Gau 13)

Aufsehenerregende Strafen

Neuer Bannstrahl gegen den Meister

Es gab diese Woche einige Aufregung im Gau Südwest. Zunächst kam ein Urteil gegen Ludwigshafen zur Veröffentlichung, wonach dieser Verein vier Wochen gesperrt wird und alle Spiele in dieser Zeit für Phönix automatisch verloren sind! Dieses überraschende Urteil hatte jedoch nichts mit den bekannten Vorfällen beim Eintrachtspiel zu tun, sondern war eine Folge von Amateurdelikten.

Das Urteil wegen der Eintrachtvorfälle ist auch erschienen, allerdings ist dies ein Urteil erster Instanz, gegen das von beiden Parteien Berufung eingelegt wird. Hier wurde der Phönixplatz für vier Heimspiele gesperrt, die also auf neutralem Platze ausgetragen werden, außerdem erfolgten einige Disqualifikationen und unbedeutendere Strafen.

Ganz überraschend kommt in Frankfurt die Bestrafung einiger Eintrachtspieler, insbesondere auch solcher, die das Opfer der Ludwigshafener Vorfälle waren. Dieser Teil des Urteils hat bei der Eintracht Bestürzung hervorgerufen. Leider ist es nicht möglich, ohne die Begründung zu kennen, dazu Stellung zu nehmen. Außerdem kann auch die Stellungnahme der letzten Instanz abgewartet werden, bevor hier das letzte Wort gesprochen ist. Auf jeden Fall kann vorläufig das Resultat des Spieles 4:2 für Phönix in die Tabelle aufgenommen werden.

Trotz dieses bestätigten Sieges ist die Lage von Phönix schlimm. Heute schon stehen die Ludwigshafener nur um zwei Verlustpunkte besser als der Tabellenletzte. Da die nächsten drei Spiele für sie auch verloren sind, müssen sie befürchten, in der Zwischenzeit distanziert zu werden. Der Tabellenletzte Offenbach ist dazu keineswegs gesonnen, diesen „Posten" noch lange einzunehmen. Dann hat Phönix fast lauter Auswärtsspiele (durch das zweite Urteil) und muß noch auf einen Teil seiner besten Spieler verzichten. Eine sehr bittere Angelegenheit für den Meister! (aus dem 'Fußball' vom 19.11.1935)

 

 


 

Laut Frankfurter Zeitung vom 23.11.1935 legt die Eintracht Beschwerde gegen das Urteil des Gaufachamts beim DFB ein.

 

 

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